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AGBs Fotobox 

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Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber, im folgenden „Mieter“ genannt und Auftragnehmer, Florian Freiwald,  im folgenden „Flø“ genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

 

 

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Mieter insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

mir&mich bestätigen Ihre Buchungsanfrage nach Prüfung durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Nach erfolgtem Zahlungseingang senden wir Ihnen eine verbindliche Buchungsbestätigung zu. Die Empfangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar.

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3. Leistungsgegenstand

Flø bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Mieters an und fungiert nicht als Veranstalter:

(3.1)Flø vermieten eine Fotobox mit festgelegtem Leistungsumfang.   

(3.2) Zum vollen Leistungsumfang gehört außerdem ein Stativ, eine Softbox sowie ein Requisitenkoffer.             

 

4. Mietzeitraum                                                                                                            

Flø sehen eine eintägige Nutzungsdauer vor. Die Fotobox kann über mehrere Tage gemietet werden - die Preise und eventuelle Rabatte werden im Vertrag festgehalten. 

          

5. Preise

Alle in Angeboten, Rechnungen und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr.

 

6. Vertragspflichten des Mieters

Der Mieter übergibt die Fotobox inkl. Zubehör spätestens am im Vertrag festgehaltenen Datum und im Vertrag festgelegten Uhrzeit  an mir&mich zurück.

 

(6.1)  Bei durch den Mieter verursachter Überschreitung dieser (falls nicht ausdrücklich vertraglich geregelt) Rückgabefrist werden dem Mieter folgende Säumniszuschläge in Rechnung gestellt:

    1.Werktag: 50,00€

    jeder weitere Werktag: 100,00€

    (jeweils inkl 19% MwSt.) 

Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor dadurch entstehende Mietausfälle in Zahlung zu stellen.

 

(6.2) Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen.

 

(6.3) Sollte die Fotobox unvollständig zurückgegeben werden, so werden die fehlende Teile nachgefordert. Reagiert der Mieter nicht auf diese Bitte so hat dieser Schadenersatz zu leisten und die fehlenden Teile werden Ihm in Rechnung gestellt. Dies betrifft alle Teile der Fotobox, ebenso wie Zubehör und Verpackungsgegenstände (Verpackung, Requisiten, Stativ etc.).

 

7. Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt

 

(7.1) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch mir&mich geprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen zu Lasten des Mieter. 

 

(7.2) Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an mir&mich zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Für sonstigen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter das volle Risiko.

 

(7.2.1) Bei Beschädigung der Fotobox bzw. der Utensilien haftet zu 100% der Mieter in vollem finanziellen Umfang. 

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8. Unvollständige Leistungserbringung

Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens mir&mich (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. 

Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

(8.1) Funktioniert der Drucker nicht einwandfrei so hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erstattung des gesamtes Mietpreises. Die nicht erfolgten Ausdrucke werden von mir&mich nachträglich entwickelt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

 

(8.2) Die unvollständige Leistungserbringung ist bis spätestens 7 Tage nach Nutzungsdatum der Fotobox zu melden. Danach hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf eine Haftungsverpflichtung, oder Schadenersatz, da zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeprüft werden kann, ob die Ansprüche des Mieters wahrheitsgemäß sind und diese Mängel tatsächlich eingetreten sind.

 

 

9. Widerrufsrecht für Mieter

Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.

Der Widerruf ist zu richten an:

Florian Freiwald

Berlinerstraße 41

03238 Finsterwalde

 

 

 

Widerrufsfolgen:

(9.1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Mieter mir&mich die empfangen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Mieter Flø insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für mir&mich mit deren Empfang .

 

11. Online Galerie

Die erworbenen Online-Galerien stehen dem Mieter für eine Laufzeit von 30 Tagen nach dem Buchungstermin zur Verfügung. Anschließend behält sich Flø vor die Galerie offline zu schalten. Flø übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in den Galerien.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Flø. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

 

13. Haftungsausschluss

(13.1) Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über.

Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen.

                                                                                                                                                

(13.2) Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann mir&mich nicht haftbar gemacht werden. mir&mich sichert die Fotos nach der Veranstaltung maximal 6 Wochen.

                        

14. Nutzung von übermittelten Informationen

Der Mieter darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die mir&mich Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von mir&mich für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von mir&mich erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung durch mir&mich verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht mir&mich die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von mir&mich übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben mir&mich vorbehalten.

 

15. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen mir&mich und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

 

 

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

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Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. 

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